Eine Formulierung in dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht zur Diskussion um den Neubau des Bingenheimer Feuerwehrhauses sorgt für Verwirrung. Darin hieß es, dass der Pächter sein Grundstück nicht vor Ende des Pachtvertrags zur Verfügung stellen möchte. Die Gemeinde und die Feuerwehrleute verlangen von dem Pächter keine frühzeitige Räumung des Geländes, sondern lediglich ein Begehungsrecht, um das Grundstück zu vermessen und erste Prüfungen durchzuführen..