Ulrichstein (au). Einstimmig beschlossen die Stadtverordneten am Freitagabend die Aufhebung eines Sperrvermerkes über 70 000 Euro beim Zuschuss für den evangelischen Kindergarten Ulrichstein. Denn die Stadtverordnetenversammlung hatte mit Beschluss zur Haushaltssatzung für das Jahr 2020 am 18. Dezember 2020 auf Antrag der SPD-Fraktion diesen Sperrvermerk beschlossen. Er sollte dazu beitragen, dass die Gespräche und Abstimmungen über den künftigen Betrieb des evanglischen Kindergartens weitergeführt und intensiviert werden sollten. Dies auch im Hinblick auf den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Antrag auf Prüfung eines Trägerwechsels.
Die Gespräche fanden unter anderem nun auch im Kindergartenausschuss statt. Die Ergebnisse sollen der Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause vorgestellt werden. Auch ein neuer Vertrag zwischen der Stadt und der Kirchengemeinde wurde ausgearbeitet und behandelt. Dieser soll ebenfalls in der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt und beschlossen werden.
Der Zuschuss der Stadt an den evangelischen Kindergarten wurde im Haushalt 2020 mit 460 000 Euro eingeplant. Bezahlt wurden an die Kirche 345 000 Euro. Der Rückstand beträgt somit 115 000 Euro, welcher durch die Kirche bereits angemahnt wurde.
Nach dem noch gültigen Vertrag zwischen der Stadt und der evangelischen Kirche aus dem Jahr 1973 ist die Stadt verpflichtet, die Unterdeckung der Ausgaben im Kindergarten zu übernehmen.
Einstimmig beschlossen wurde ein gemeinsamer Antrag von CDU, Freien Wählern, Alternative Kraft und Bündnis 90/Die Grünen zum Ausbau des digitalen Rathauses. Nachdem der Magistrat und die Stadtverwaltung aufgrund eines SPD-Antrages aus der vergangenen Stadtverordnetensitzung eine Auflistung der umsetzbaren Möglichkeiten der Digitalisierung der Stadtverwaltung erstellt hatten, sollen diese auf der Website ulrichstein.de in das digitale Rathaus integriert werden. Dies habe den Effekt, dass die Vernetzung zwischen der Stadt und den Bürger verbessert werde. Davon profitierten insbesondere bestimmte Personen- und Berufsgruppen, die die Stadtverwaltung nicht zu ihren Öffnungszeiten besuchen könnten.
Vorschläge für das Ortsgericht I
Mehrheitlich schlugen die Stadtverordneten dem Direktor des Amtsgerichtes Alsfeld vor, Volker Scharmann zum Ortsgerichtsschöffen und zum Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Ulrichstein I und Herbert Eifert zum Ortsgerichtsschöffen und Stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Ulrichstein I zu ernennen.
Beschlossen wurde anschließend der Verkauf eines städtischen Grundstückes im allgemeinen Wohngebiet »Burgblick«, auf dem die alte Kläranlage des früheren Ferienparks Burgblick liegt. Die Anlage ist außer Betrieb und enthält keine Schadstoffe. Eine durch das Grundstück verlaufende öffentliche Kanalleitung soll im Grundbuch dinglich gesichert werden.
Bei einer Enthaltung passierte auch ein Antrag der SPD-Fraktion zum Thema »Bauen und Wohnen« die Stadtverordnetenversammlung. Darin wurden Magistrat und Verwaltung beauftragt, eine Bestandsaufnahme für Wohn- und Gewerbeflächen (städtische Neubaugebiete, innerörtliche Baulücken) vorzunehmen.
Neben der bestehenden Auflistung (siehe Internetseite der Stadt) soll dabei auch geprüft werden, ob und wie private Grundstücke einbezogen werden können, um so eventuelle Baulücken, welche nicht im städtischen Eigentum sind, berücksichtigen zu können. Damit soll die Frage beantwortet werden, wo aktuell wie viele Baumöglichkeiten zur Verfügung stehen. Auf Basis der Bestandsaufnahme könne dann transparent gemacht werden, wo Handlungsbedarf besteht, das heißt aktuell kein Angebot, aber durchaus Nachfrage von Bürgern und potenziellen Neubürgern, um so eine Entscheidungsgrundlage zu haben für die Erschließung neuer Gebiete oder den Kauf von bestehenden Grundstücken.
Grundstücke über Internet vermarkten
Abschließend erwartet die SPD-Fraktion, dass die Vermarktung der Möglichkeiten über die Internetseite der Stadt, aber auch in Kooperation mit eventuellen weiteren Partnern vorangetrieben wird. Dabei sind neben den neuen Baumöglichkeiten auch - sofern möglich - leer stehende Objekte in privatem Besitz zu berücksichtigen.