Homberg (pm). Die Stadt hat ein privates Security-Unternehmen mit der Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der Feldwegesatzung beauftragt. Die Wege dienen ausschließlich der Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Grundstücke sowie dem Zugang zu den entsprechenden im Außenbereich gelegenen Betrieben und Wohnhäusern. Im Übrigen ist die Benutzung als Rad- und Fußweg zulässig. Darauf wird nochmals besonders hingewiesen. Der Firma wurde auch die Selbsthilfe des Besitzers gegen verbotene Eigenmacht übertragen.
Neben der Verhinderung unberechtigter Nutzung ist auch die Berechtigung gegeben, die Personalien der angetroffenen nicht berechtigten Nutzer eines kommunalen Feldweges festzustellen.