28. Mai 2021, 21:14 Uhr

Mindestabstand nicht gewahrt

28. Mai 2021, 21:14 Uhr
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Aus der Redaktion
Windkraftanlagen auf einer Kuppe am Waldrand. SYMBOLFOTO: AU

Homberg (pm). »Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Mai 2021 wurde umgesetzt, die Einwendungen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Windpark Amöneburg III wurden fristgerecht eingereicht«, erklärt Bürgermeisterin Claudia Blum. »Rechtsanwalt Möller und RegioConsult haben in enorm kurzer Zeit eine fachlich versierte und umfangreiche Stellungnahme eingereicht. Dafür gebührt beiden ein großes Lob und Dankeschön«, berichtet die Bürgermeisterin in einer Pressemitteilung.

Die Stadt Homberg habe mit den Einwendungen beim Regierungspräsidium Gießen beantragt, den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage am vorgesehenen Standort nicht zu genehmigen. Sie begründet den Antrag laut Bürgermeisterin unter anderem damit, dass bei Errichtung und Betrieb der Windenergieanlage am vorgesehenen Standort nicht sichergestellt sei, dass Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren getroffen werde und begründet dies wiederum durch umfangreiche Ausführungen zum Artenschutz, Betriebssicherheit und Eiswurf, Brandschutz, Flächennutzungsplan und Bebauungsplan und weiteren Punkten.

Das Schreiben des Rechtsanwalts an das Regierungspräsidium hat einen Umfang von 87 Seiten und wird ergänzt durch eine fachgutachterliche Kurzstellungnahme von RegioConsult zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag für die Windenergieanlage Amöneburg III (Deckenbach). RegioConsult habe festgestellt, dass im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag dargelegt werde, dass innerhalb des Radius’ von 1000 Metern um die geplante Windenergieanlage zwei Horste des Rotmilans, ein Horst des Schwarzmilans und außerdem ein Horst des Wespenbussards liegen. Daraus ergebe sich für alle Arten eine signifikant erhöhte Kollisionsgefahr. Nach den Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten von 2015 sei beim Rotmilan ein Mindestabstand von 1500 Metern zu einer Windenergieanlage erforderlich. Die vorgesehene Maßnahme, nämlich die zeitweise Abschaltung der Anlage, sei zum Schutz des Rotmilans nicht wirksam. Ferner sei für den Kranichzug keine Maßnahme geplant, und bei der Wildkatze seien die Daten veraltet.

Artenschutz nicht gewährleistet

Zusammenfassend wird im Einwendungsschreiben laut Blum festgestellt, dass nach den Antragsunterlagen nicht sichergestellt sei, dass insbesondere die Immissionsrichtwerte für das im Bebauungsplan Höingen-Nord festgesetzte Allgemeine Wohngebiet von tags/nachts 55/40 dB (A) beim Betrieb aller Windenergieanlagen auf der Mardorfer Kuppe sicher eingehalten werden. Zudem stünden relevante öffentlich-rechtliche Vorschriften unter anderem der Flächennutzungsplanung, der Sicherheit der Erholungssuchenden und das artenschutzrechtliche Verbot des Paragrafen 44 Bundesnaturschutzgesetz der Genehmigung der Anlage am ausgewählten Standort entgegen.

Bürgermeisterin Blum weist zudem darauf hin, dass am 27. und 28. Juli Erörterungstermine mit dem Regierungspräsidium Gießen in Homberg stattfinden sollen.



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