Für Investitionen ab 15 000 Euro können Gaststätten im ländlichen Raum wieder Fördergelder beantragen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg hin. Die Anträge sind seit dem 8. Februar bis zum Mittwoch, 22. März, bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) abzugeben. Die Förderquote liegt bei 45 Prozent. Infos und das Antragsportal unter wibank.de/sonderprogramm-gaststaetten.