Nun gehen sie über den Klageweg gegen die Straßenbeitragsbescheide vor, dabei bleibt die Zielrichtung gleich: Rückabwicklung der Anliegerbeiträge für die Ortsdurchfahrt Köddingen und Abschaffung der Straßenbeiträge für ganz Feldatal. Die Aktiven der Bürgerinitiative »Straßenbeitragsfreies Köddingen/Feldatal« bleiben im Kampfstimmung. Bislang haben sechs Anlieger der Durchgangsstraße Klage gegen Beitragsbescheide der Gemeinde erhoben, wie sie beim Pressegespräch in Köddingen bestätigen. »Wir waren gezwungen, zu klagen, die Gemeinde ist auf unsere Widerspruchsbescheide nicht dezidiert genug eingegangen«, sagt Regine Mayer. »Entweder man gibt auf oder man klagt«, ergänzt Karlheinz Seuring.
Besonders erbost geben sie sich über die Aussage von Bürgermeister Leopold Bach, dass in den Widerspruchsverfahren komplette Akteneinsicht gegeben wurde. »Es gab keine oder nur geringe Akteneinsicht«, betont Harald Hanslik. Das sei ein Problem im Widerspruchsverfahren gewesen. Denn für den Widerspruch müssen die Anlieger eine genaue Begründung vorlegen. Es ist aber schwierig, etwas zu begründen, wenn man nicht genug Informationen über die Abrechnungsunterlagen hat.
Gesprächsangebot an Fraktionen
Das soll nun vor dem Verwaltungsgericht nachgeholt werden. So hat Seurings Anwalt bereits komplette Akteneinsicht gefordert. Das Gericht habe die Gemeinde aufgefordert, die Unterlagen bereitzustellen. Wie es nun weitergeht, können die Anlieger erst erfahren, wenn die Anwälte die Akten der Stadt durchgearbeitet haben.
Dabei geht es um konkrete Festlegungen, die Grundlage der Abrechnung sind. So wollen die Anlieger nachvollziehen, »weshalb die Gehwegbreite so gewählt wurde«, erläutert Dirk Gerbig. Der Anwalt prüft dann, ob alles korrekt gelaufen ist. Bereits beim Einreichen der Klage muss der Anwalt darlegen, gegen was konkret geklagt wird.
So erläutert Dieter Hampe, dass sein Anwalt lediglich einige Rechnungskopien und einen Ausdruck der Straßenbeitragssatzung bekommen hat, »das reicht nicht«. Benötigt werden die kompletten Unterlagen. So bemängelte sein Anwalt, »offensichtlich sollen das Gericht und jeder zur Akteneinsicht Berechtigte mit ausgesuchten Kopien ›abgespeist‹ werden«.
Die BI-Mitglieder wenden sich dagegen, dass Anwohner davon abgeschreckt werden, den Straßenbeitragsbescheid überprüfen zu lassen. So mancher traue sich nicht, weil das Geld für ein Gerichtsverfahren fehlt, sagt Hampe.
Kritisiert wird auch, dass anfangs Zwangshypotheken auf Grundstücke nach einem Widerspruch eingetragen wurden. Dann stellte sich heraus, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist. So musste die Gemeinde die Eintragungen wieder herausnehmen lassen.
In einem Schreiben an die Fraktionen von Bürgerliste und Freien Wählern erläutert die BI ihren Standpunkt und bietet sachlichen Austausch mit BL und FWG an. Kritisiert werden auch Aussagen von Bürgermeister Bach in einer Gemeindevertretersitzung. So habe sich das Urteil des Verwaltungsgerichts in einer früheren Klage auf vorhandene Fälle gestützt, es sei kein neues Urteil gefallen.
Einige Kritikpunkte aufgelistet
Kritisch gesehen wird die Aussage Bachs, eine inzwischen verstorbene Beschäftigte habe Fehler in der Abrechnung gemacht. Die BI schreibt, die Gemeindemitarbeiterin habe lediglich Info-Material aus dem Bauamt an ein Büro weitergeleitet, das die Abrechnungen erstellt hat. Bei Sitzungen in Köddingen hätten nur der Bürgermeister und Vertreter des Abrechnungsbüros gesprochen. Es sei »unwürdig«, die Mitarbeiterin als allein Schuldige zu bezeichnen.
Im Schreiben an die Fraktionen listet die BI ihre Kritikpunkte auf: die verwehrte Akteneinsicht, das Heranziehen von nicht anliegenden Grundstücken, die Abrechnung mithilfe von Google-Karten statt des Katasters, rechtswidrige Zwangshypotheken und Ablehnung der Widersprüche mit Pauschaltexten.
Zudem verstoße die Verwaltung gegen Beschlüsse des Gemeindevorstands, so die BI weiter. Das bezieht sich wohl darauf, dass der Bau der Gehwege nach alter Abrechnung zu 50 Prozent zulasten der Anlieger gehen sollte. Doch nun würden den Anwohnern 75 Prozent der Kosten zugemutet, ohne dass dies in den Gremien beschlossen wurde.