Weil künftig in Deutschland nur noch das energiereichere H-Gas durch die Leitungen strömt, stehen Gasnetzbetreiber vor einer echten Herausforderung. Sie müssen die Geräte von Millionen Gaskunden an die neue Gasqualität anpassen. Das gilt auch für die Region Gießen und damit für die Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N).
Deren Experten haben bereits im vergangenen September mit der Umstellung von Staufenberg auf den neuen Brennstoff unter Beweis gestellt, dass sie ein solch komplexes Projekt stemmen können.
25 000 Kunden betroffen
In diesem Frühjahr stehen zwei deutlich größere Netzbereiche zur Umstellung an. Anfang März ist es in großen Teilen der Stadt Gießen sowie in den Kommunen Heuchelheim und Lahnau so weit. Mitte April folgen die verbliebenen Teilbereiche in der Stadt Gießen sowie die Ortsnetze von Buseck, Fernwald, Linden, Pohlheim und Reiskirchen. Insgesamt handelt es sich um circa 33 000 Geräte bei etwa 25 000 Kunden.
Aufgrund der guten Erfahrungen in Staufenberg hält die MIT.N an ihrem bewährten Verfahren fest. Alle betroffenen Gaskunden erhalten ein Terminanschreiben. Aus dem geht hervor, wann die von der MIT.N beauftragten Monteure kommen, um die Gasgeräte für die Verbrennung von H-Gas zu ertüchtigen. In der Hochphase tauschen hierzu rund 40 Spezialisten an täglich bis zu 400 Anlagen Bauteile aus - etwa Düsen, Platinen oder Blenden - oder justieren deren Einstellungen. Wichtig: Die erforderlichen Arbeiten an den Gasgeräten übernehmen die von der MIT.N engagierten Fachunternehmen Reitz-Topmann GmbH, SPIE Gastechnischer Service GmbH und Semoring GmbH.
Für die Anpassungsarbeiten an den vielen Heizungen, Öfen, Durchlauferhitzern, Herden und anderen Gasgeräten bleibt nur ein kleines Zeitfenster. Denn die verschiedenen Gerätehersteller machen genaue Vorgaben, wann bei welchen Modellen welche Anpassungen vorzunehmen sind. »Hier haben wir leider überhaupt keinen Spielraum«, erklärt Rüdiger Schwarz, Geschäftsführer der MIT.N.
Risiken beim Betrieb vermeiden
Genauso strikt sind die Bestimmungen, wenn es um nicht an H-Gas anpassbare Geräte geht oder um solche, die die Experten bislang noch gar nicht erfassen konnten. Kommt es hier nicht rechtzeitig zu einem Geräteaustausch beziehungsweise zu Terminen für die Datenaufnahme und die anschließende Umrüstung, bleibt der MIT.N keine andere Wahl, als die Gaszufuhr zum Zeitpunkt der Umstellung abzustellen. »Das Risiko eines Weiterbetriebs wäre einfach zu groß und ist deshalb vom Gesetzgeber untersagt«, ergänzt Rüdiger Schwarz.
Um Ärger, Aufwand und Kosten bei allen Beteiligten zu vermeiden, bittet die MIT.N um Kooperation - konkret um das Einhalten der in den Anschreiben genannten Termine und um Rückmeldung eventuell erbetener Informationen, insbesondere von getauschten Gasgeräten. Auch speziell all jene, an deren Gasgeräten noch nicht der gelbe Sticker mit der Aufschrift »Gerät erhoben« klebt, sollten sich schnell bei der MIT.N melden. »Dann stehen die Chancen gut, dass alles ohne Probleme abläuft«, ergänzt Rüdiger Schwarz.
Weiterhin bittet die MIT.N alle Mieter, die Anschreiben an ihren Vermieter weiterzureichen oder sich im Zweifel an das Erdgasbüro zu wenden. Denn oft liegen bei der MIT.N nur die für die Versorgung der Mieter nötigen Daten vor. Eigentümer des Gasgeräts ist aber üblicherweise der Vermieter. Und eben der ist der MIT.N nicht in allen Fällen bekannt.
Rechtzeitig Kontakt aufnehmen
Überdies wäre die MIT.N noch für eine weitere Unterstützung ihrer Kunden dankbar: Um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten, braucht es die aktuellen Zählerstände.
Auch dafür erhalten alle Kundinnen und Kunden in den nächsten Wochen ein spezielles Anschreiben, das über den Zeitpunkt der Ablesung und die verschiedenen Möglichkeiten der Zählerstandsübermittlung informiert.