19. November 2019, 22:07 Uhr

Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a

Kristina Hänel hofft auf Schuldspruch - »Werbung« für Abtreibung?

Nächste Runde im Streit um den Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a: Die Gießener Ärztin Kristina Hänel muss sich am 12. Dezember noch einmal vor dem Gießener Landgericht wegen »Werbung« für Abtreibung verantworten.
19. November 2019, 22:07 Uhr
Karen_werner
Von Karen Werner
Kristina Hänel

- Sie erwarte, ja erhoffe eine erneute Verurteilung, bekräftigt die 63-Jährige auf GAZ-Anfrage. Für sie soll die Verhandlung nur ein Schritt auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht sein.

Im Oktober 2018 hatte das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts Gießen bestätigt: Wegen verbotener »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche soll die Allgemeinmedizinerin 6000 Euro Geldstrafe bezahlen. Hänels Fall löste eine Kampagne aus, die zum Stresstest für die Bundesregierung wurde. Im Frühjahr hat der Bundestag den Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a leicht abgeschwächt.

Vor diesem Hintergrund hat das Oberlandesgericht das Gießener Urteil im Juli aufgehoben. Dies war keineswegs ein Freispruch, wie manche glaubten. Das OLG verwies Hänels Revision nur deshalb zurück, weil das Landgericht das Urteil mit Blick auf die neue Rechtslage überprüfen soll. Es sei nicht auszuschließen, dass dies »zu einer für die Angeklagte günstigeren Bewertung führt«.

Daran glaubt Hänel nicht. Denn nach wie vor steht auf der Homepage ihrer Praxis nicht nur das Wort »Schwangerschaftsabbruch«, das nun erlaubt ist. Mit einem Klick kann die Interessentin außerdem weitere Informationen anfordern, etwa zu Methoden und Kosten. Das hält die Allgemeinmedizinerin im Sinne der Informationsfreiheit für unerlässlich. Solche Fakten dürfen nach dem neuen Gesetz aber nur Stellen verbreiten, die nicht selbst Abtreibungen durchführen, zum Beispiel Behörden.

Nachdem dem politischen Kompromiss in Berlin setzt Hänel nun ganz auf den juristischen Weg. Dafür braucht sie eine erneute Verurteilung, gegen die sie dann Rechtsmittel einlegen kann mit dem Fernziel Bundesverfassungsgericht.

Für alle Fälle »gewappnet«

Eigentlich sei nichts anderes möglich als ein Schuldspruch, erklärt die 63-Jährige der GAZ. Doch sie fühle sich für alle Eventualitäten »gewappnet«. Sollte sie freigesprochen werden, so würde wahrscheinlich die nächste Anzeige von Seiten radikaler »Lebensschützer« folgen. »Dann ginge es wieder von vorne los.«

Die Verhandlung beginnt am Donnerstag, 12. Dezember, um 10 Uhr im Saal 207 des Landgerichts. Mit großem Interesse der Medien und der Öffentlichkeit ist zu rechnen.



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