Unabhängig von den derzeit laufenden Verhandlungen der Gemeinde Rabenau mit dem DRK Mittelhessen über die Übernahme der Kindertagesstätten in Londorf und Rüddingshausen haben die Ausschüsse für Finanzen und Soziales auf ihrer gemeinsamen Sitzung eine neue Gebührensatzung für die Betreuung in den beiden Kitas beschlossen.
Im Finanzausschuss gab es fünf Ja-Stimmen (zwei Enthaltungen), der Sozialausschuss stimmte dreimal mit Ja (drei Enthaltungen).
Für das Land Hessen gilt für überschuldete Kommunen wie Rabenau ein Richtwert von 33 Prozent Kostenbeteiligung der Eltern. In Rabenau sind es derzeit 27 Prozent. Bei einer Gebührenerhöhung um 3,2 Prozent zum 1. Januar 2020 erwartet die Gemeindeverwaltung die notwendigen Mehreinnahmen.
Bei rund 170 Kindern entspricht die Mehrbelastung jeweils gut 27 Euro pro Jahr. Wegfallen wird die bisherige Gebührenbefreiung oder -ermäßigung ab dem zweiten Kind. Alleine dieser Schritt verbessert die Haushaltsunterdeckung im Kindergartenbereich um 10 000 Euro. Für Härtefälle greift künftig die satzungsgemäße Einzelfallentscheidung.