14. August 2019, 22:23 Uhr

Hauptausschuss sagt Nein

14. August 2019, 22:23 Uhr
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Von Volker Heller
Im Falle eines Um- und Anbaus am Feuerwehrgerätehaus in Geilshausen würde der gesamte Bereich des Kinderspielplatzes (links im Bild) beansprucht werden. (Foto: vh)

Der Haupt-, Finanz- und Satzungsausschuss der Gemeinde Rabenau hat am Dienstagabend in seiner Sitzung in der Lumdatalhalle mehrheitlich dem Parlament die Empfehlung ausgesprochen, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens »Umbau/Anbau Feuerwehrgerätehaus Geilshausen« abzulehnen. Nur die beiden Christdemokraten stimmten dafür, die übrigen fünf Ausschussmitglieder von SPD, FW und Grüne lehnten das Bürgerbegehren ab.

Folgt das Gemeindeparlament dieser Empfehlung auf seiner Sitzung, am 28. August, wäre der Weg frei für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses am Steinesweg. Den Christdemokraten bliebe dann der Gang vor das Verwaltungsgericht, um auf diesem Weg die Rechtslage der Zulässigkeit endgültig abzuklären.

Den Parlamentsbeschluss über einen Neubau, gefasst am 6. Juli 2018, hatte die CDU-Fraktion mit einem Bürgerbegehren zunächst erfolgreich angefochten. Bei der Sammlung von 681 Unterschriften im August waren gut 16 Prozent der wahlberechtigten Bürger den Argumenten der Antragsteller gefolgt. Zehn Prozent wäre die Vorgabe der hessischen Gemeindeordnung gewesen.

Eine Anfrage des Rabenauer Gemeindevorstands bei der Rechtsabteilung des Hessischen Städte- und Gemeindebunds brachte als Ergebnis, es gebe keinen Einwand gegen den Bürgerentscheid (die Gießener Allgemeine Zeitung berichtete). Wiederum würden die Wahlberechtigten abstimmen, ob umgebaut oder neu gebaut werden solle. Die Hürde läge diesmal bei 25 Prozent der Stimmen.

Die Hessische Gemeindeordnung sieht allerdings vor, dass das jeweilige Parlament über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abstimmen muss. Diese Abstimmung wurde auf der Sitzung im September 2018 vertagt.

Konsequenzen angekündigt

Bürgermeister Florian Langecker teilte damals mit, zuvor solle die Kostenermittlung für einen Umbau und einen Neubau abgewartet werden, damit die Bürger nicht aufgrund von Zahlen aus der Gerüchteküche abstimmten. Außerdem wollte man den gerade in Arbeit befindlichen Bedarfsplan für die Rabenauer Feuerwehr abwarten. Im Ergebnis hatte das beauftragte Planungsbüro für den Neubau 1,6 Millionen Euro errechnet und den Umbau mit knapp einer Million Euro beziffert.

Im Bedarfsplan - dafür war ein anderes Büro zuständig - stand nachzulesen, dass ein Umbau des Gerätehauses am Standort die bauliche Situation verbessern würde, aber aus Platzgründen nicht alle Forderungen des Technischen Prüfdienstes Hessen und ebenfalls der Unfallkasse Hessen. Daraufhin fragte der Rabenauer Gemeindevorstand erneut beim Städte- und Gemeindebund an. In dessen Auskunft stand, die rechtliche Beurteilung einer Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beziehe sich auf den Stand der Dinge im August 2018. Diese Sichtweise wollten die Ausschussmitglieder von SPD, FW und Grüne nicht teilen.

Markus Titz (Freie Wähler), Ortsvorsteher in Geilshausen, kündigte für seine Person Konsequenzen an. »Wir machen uns lächerlich«, sagte er hinsichtlich des seit nunmehr 2014 andauernden Entscheidungsprozesses für einen möglichen Neubau des Gerätehauses. Titz will auf der Parlamentssitzung am 28. August seinen Posten als Gemeindevertreter für die Freien Wähler abgeben. Im Ortsbeirat Geilshausen wolle er verbleiben. Auch Karl-Heinz Till (Grüne) befürchtete, man komme kaum noch ohne Gesichtsverlust aus dieser Sache raus.



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