Das letzte Wort in Sachen »Bürgerentscheid Gerätehaus Geilshausen« ist noch immer nicht gesprochen. Zwei grundsätzlich widerstrebende Meinungen gibt es bekanntlich, eben Umbau und Erweiterung oder Neubau, sodass voraussichtlich das Verwaltungsgericht angefragt werden muss. Wie von der Gießener Allgemeinen am Donnerstag bereits kurz berichtet, hat Rabenaus Gemeindeparlament am Mittwochabend die Zulässigkeit des im Vorjahr von der CDU initiierten Bürgerbegehrens mehrheitlich abgelehnt. Die namentliche Abstimmung ergab fünf Jastimmen (dreimal CDU, einmal FW, einmal Grüne), elf Neinstimmen (fünfmal FW, sechsmal SPD) und drei Enthaltungen (zwei FW, einmal SPD).
Anders sieht das der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB): Auf zweifache Anfrage hat er Rabenaus Verwaltung die Rechtsauskunft übermittel, wonach das Bürgerbegehren seinerzeit alle Voraussetzungen erfüllt habe, also der Bürgerentscheid durchgeführt werden könne.
Die Vorsitzende der Rabenauer Gemeindevertretung, Ida Becker (FW), erklärte am Mittwoch zunächst die unterschiedlichen Rechtsauffassungen: Grundlage für die positive Beurteilung des HSGB sei der Informationsstand zur Zeit des Bürgerbegehrens vor Jahresfrist. Dass zwischenzeitlich die Kosten für Umbau/Anbau oder Neubau genauer ermittelt wurden und der Technische Prüfdienst Bedenken für die erste Alternative geäußert hatte, habe der HSGB aus seiner Sicht nicht werten dürfen.
CDU: Arbeiten an Alternative
Bürgermeister Florian Langecker sagte, der Gemeindevorstand werde nächstens beraten, ob man Widerspruch gegen den Beschluss einlegen solle. In diesem Fall käme die Klärung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vors Verwaltungsgericht. Was dafür spricht: Der Gemeindevorstand hat mehrheitlich für die Zulässigkeit gestimmt.
Ottmar Lich (FW) sagte, die Situation sei rechtlich schwierig, die Freien Wähler würden nicht einheitlich abstimmen, er selber sei aufgrund der neuen Erkenntnisse gegen die Zulässigkeit. Bärbel Schomber (SPD) warnte, im Falle des Umbaus/Anbaus würde der Technische Prüfdienst die rote Ampel zeigen (bedeutet: »dringender Handlungsbedarf«). Ein Bürgerentscheid koste Geld.
Jürgen Bender (CDU) bezeichnete die Auskunft des HSGB als »absolut« und versprach, »wir arbeiten an einer Alternative am alten Gerätehaus«, die Bestand habe beim Prüfdienst. Er meinte: »Schauen Sie sich das Gerätehaus Lumda an«. Dort sei der Standort noch ungünstiger als derjenige in Geilshausen. Bender stellte klar, die CDU erkenne durchaus den neuen Standort (Steinesweg) als geeignet, aber die höheren Kosten für den Neubau seien ausschlaggebend.
Ute Wissner (Grüne) sah sich im Zwiespalt, letztlich stimme sie da für den Bürgerentscheid. Ähnlich Ewald Thomas (FW), der das plebiszitäre Element »das höchste Gut in der Demokratie« nannte. »Man sollte dem Bürger aufs Maul schauen.« Auch er stimme daher für die Vorlage des Gemeindevorstands.
Die CDU habe beim Bürgerbegehren mit falschen Zahlen »gelockt«, meinte hingegen Markus Titz (FW), dem Jürgen Bender widersprach. Lisa Langwasser (SPD) warf ein, für einen Um- und Anbau flössen keine Zuschüsse. Diese Variante sei nicht zukunftsfähig und sinnvoll. Schließlich beantragte Titz die namentliche Abstimmung, bevor Geilshausens Ortsvorsteher wie angekündigt und von dieser Zeitung berichtet ob des jahrelangen Prozederes seinen Rücktritt als Gemeindevertreter zum Monatsende erklärte.