Die Hängepartie bezüglich der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens »Umbau/Anbau Feuerwehrgerätehaus Geilshausen« vom August 2018 geht weiter. Jetzt diskutierten die Mitglieder des Finanzausschusses zum wiederholten Male, ob sie das Bürgerbegehren vielleicht doch als zulässig anerkennen sollten und damit den Weg für einen Bürgerentscheid kommendes Frühjahr freimachen oder ob man diese Entscheidung dem Verwaltungsgericht Gießen überlassen sollte. Die Abstimmung: drei Jastimmen, drei Neinstimmen, eine Enthaltung. Bedeutet: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeindeparlament die Variante Verwaltungsgericht. Finanzmittel für die Verfahrenskosten in unbekannter Höhe müssten in den nächsten Haushalt eingestellt werden.
Für den Gemeindevorstand erläuterte der Erste Beigeordnete Andreas Hübl (CDU), warum dieses Gremium mehrheitlich anderer Meinung ist als die Mehrheit des Parlaments. Die Gemeinde Rabenau hatte zweimal beim Hessischen Städte- und Gemeindebund angefragt und jeweils die Auskunft erhalten, das damalige Bürgerbegehren habe die Voraussetzungen erfüllt, es sei deshalb zulässig. Zu einem späteren Zeitpunkt erhaltene Informationen über den Kostenvergleich Umbau/Anbau oder Neubau wie auch die Unzulänglichkeiten des Grundstücks am alten Standort in Geilshausen änderten an der Zulässigkeit nichts.
Zusammenarbeit angemahnt
Das Gemeindeparlament seinerseits hatte die Zusatzinformationen, die erst im Frühjahr 2019 offenlagen, stets höher gewichtet und deshalb die Zulässigkeit nicht anerkannt.
Hübl gab bekannt, nach seiner Einschätzung bestehe in der Bevölkerung schon der Wunsch, dass der Entscheid kommen solle. Karl-Heinz Till (Grüne): »Wir sollten das zulassen.« Die Gemeindevertreter seien doch keine besseren Juristen als die Fachabteilung des Städtebunds. Dr. Roland Baetzel (SPD): »Was rechtens ist, können wir nicht sagen«. Das Gericht solle entscheiden. Er enthalte sich der Stimme. Bärbel Schomber (SPD) fragte sich, warum der Gemeindevorstand den Willen einer Bürgerinitiative (die das Begehren organisiert hatte) teile. Das Parlament habe zweimal entschieden. Wenn das nichts gelte, hätte man darauf verzichten können. Schomber: »Das ist ein Witz.«
Michael Harnack (CDU) sah die Voraussetzungen für das Bürgerbegehren als erfüllt. Ausschussvorsitzender Ottmar Lich (FW) äußerte Bedenken, falls die Bürger über etwas abstimmten, das der Technische Prüfdienst für rechtswidrig hielte (Umbau/Anbau erfüllt trotzdem nicht alle Anforderungen). Ewald Thomas (FW) begrüßte den Bürgerentscheid als ein hohes demokratisches Mittel.
Egon Kellermann (CDU) verwies auf die finanzielle Situation der Rabenau. »Wir sind am Ende.« Man solle eher zusammenarbeiten. Das Gericht koste Geld. Der Entscheid solle kommen. Lich mahnte mehr Sachlichkeit an. Unterschiedliche Meinungen dürften nicht unterdrückt werden.