10. Februar 2023, 18:31 Uhr

Wetzlar hält sich den Gang nach Leipzig offen

10. Februar 2023, 18:31 Uhr
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Aus der Redaktion
Wetzlar will den »planerischen Missgriff« beim Bebauungsplan für die Lahnhöfe schnell korrigieren. FOTO: WNZ

- Den »planerischen Missgriff« in der Bahnhofstraße will die Stadt Wetzlar möglichst schnell aus der Welt räumen. Das hat Bürgermeister und Baudezernent Andreas Viertelhausen (FW) im Bauausschuss angekündigt. Gemeint ist die Entscheidung über den Bebauungsplan 402 für das frühere Lahnhof-Gelände, auf dem die »Lahngärten« entstehen sollen.

Neuer Beschluss in Planung

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte die dafür vorgenommene zweite Änderung des Planes für unwirksam erklärt - und vom »planerischen Missgriff« der Stadt gesprochen. Im Rathaus wird nun Tempo gemacht. Voraussichtlich bereits in wenigen Wochen sollen die Stadtverordneten einen neuen Beschluss über das Baurecht an dieser Stelle fassen. »Wir werden wahrscheinlich in der Sitzungsrunde im März eine Beschlussvorlage auf den Weg bringen, um den vom VGH monierten formalen Fehler zu reparieren«, sagte Viertelhausen zum weiteren Vorgehen. Nach Durchsicht des Urteils stehe für ihn fest, dass der VGH nur formale Gesichtspunkte beanstandet habe. »Ausdrücklich nicht angegriffen wurde die Festsetzung eines urbanen Gebiets. Es liegt also keine Verletzung von Normen vor, die Nachbarn schützen.« Hintergrund: Die Eigentümer des Nachbargrundstücks hatten sich wegen des Bebauungsplanes an den VGH gewandt. Die Antragsteller kritisieren unter anderem die Ausweisung eines urbanen Gebietes. Es sei an dieser Stelle nicht zulässig. Sie sehen sich durch den VGH bestätigt.

Der Dezernent sieht das, wie gesagt, anders. Aber hat er damit auch recht? Im Ausschuss meldete Hermann Schaus (Die Linke) Zweifel an. »Nach meiner Kenntnis muss das Gericht, wenn es bereits einen formalen Punkt findet, der angreifbar ist, inhaltliche Punkte gar nicht mehr prüfen.« Aus der Nichtbeanstandung des urbanen Gebiets könne man also nicht schließen, dass die Richter dessen Ausweisung für rechtens erachten.

Weiter offen ließ Viertelhausen, ob die Stadt wegen des VGH-Urteils vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen wird. Die Kasseler Verwaltungsrichter hatten eine Revision gegen ihren Entscheid zwar ausgeschlossen. Allerdings hat die Stadt die Möglichkeit, gegen die Nichtzulassung Beschwerde einzulegen.

Keine Entscheidung gibt es bisher über den Baustopp, den Nachbarn des Geländes beantragt haben. »Er ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet«, so der Dezernent. P. Reeber



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