Die SPD-Fraktion fordert per Gesetzesinitiative im hessischen Landtag eine Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre. Damit könnten Jugendliche besser an die Funktionsweisen des demokratischen Staates herangeführt werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Günter Rudolph am Montag in Wiesbaden.
Die oppositionellen Fraktionen von FDP und Linke signalisierten grundsätzliche Zustimmung, CDU und AfD sind dagegen. Die mitregierenden Grünen erklärten, zwar ebenfalls für eine Absenkung des Wahlalters zu sein, dies sei jedoch nicht im Koalitionsvertrag mit der CDU vorgesehen.
Der SPD-Abgeordnete Rudolph erläuterte, im Alter von 14 Jahren sei man in Deutschland religions- und strafmündig, mit 16 Jahren verdienten viele Jugendliche bereits eigenes Geld und zahlten Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge. »Vor allem aber sind 16-Jährige durchaus bereits politisch denkende Menschen, die man nicht von Richtungsentscheidungen auf der kommunalen Ebene ausschließen sollte«, erklärte Rudolph. »Denn der Wille, sich politisch zu artikulieren und sich gesellschaftlich einzubringen, ist unbestreitbar da.« In 11 von 16 Bundesländern sei Wählen ab 16 bereits möglich, sagte Rudolph. Außerdem gebe es dafür auch eine gesellschaftliche Mehrheit. Dem widersprach der CDU-Abgeordnete Max Schad. Rudolph habe für diese These keine belastbaren Daten vorgelegt.
»Wir brauchen für das Wahlrecht ein objektives Kriterium, um das Wahlalter einzugrenzen«, argumentierte Schad. »Als objektives Kriterium hat sich die Volljährigkeit bewährt, weshalb wir auch künftig an ihr festhalten wollen.« Die Beibehaltung des Wahlrechts ab 18 Jahren genieße in der Bevölkerung großen Rückhalt, sagte Schad. Er sprach sich dafür aus, Jugendparlamente und Jugendbeiräte in den Kommunen zu stärken. »Wer erst mit 18 Jahren geschäftsfähig ist, sollte auch erst mit 18 wählen gehen dürfen«, erklärte der AfD-Fraktionsvorsitzende Robert Lambrou.
Grüne verweisen auf Koa-Vertrag
Der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jörg-Uwe Hahn, forderte dagegen, Jugendlichen die Wertschätzung zu geben, die sie verdienten. »Dazu gehört die Anerkennung, dass sie zur Wahl als fundamentalster Form der politischen Willensbildung fähig sind«, sagte er. Der Parteitag der hessischen FDP habe im Frühjahr 2021 ein Wahlrecht ab 16 in seinen Forderungskatalog aufgenommen. »Der jüngste Wahlkampf und die Bundestagswahl haben erneut gezeigt, dass sich Jugendliche intensiv Gedanken über die Zukunft machen und Politik sehr differenziert betrachten, um sich eine Meinung zu bilden«, erklärte Hahn. Das gelte auch für die Gestaltung des politischen Lebens vor ihrer Haustür. »Da ist es nur logisch, diesen jungen Menschen auch ein Wahlrecht zu geben«, betonte der FDP-Vertreter. Schließlich sei auch die Mitgliedschaft in Parteien bereits ab 16 Jahren zulässig.
Die jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elisabeth Kula, bezeichnete das Wahlrecht erst ab 18 Jahren als »undemokratisch« und »nicht mehr zeitgemäß«. »Insbesondere die ›Fridays for Future‹-Bewegung zeigt das hohe und leidenschaftliche Engagement junger Menschen«, sagte sie. »Sie sind strafmündig, viele arbeiten beispielsweise in Ausbildungsberufen oder haben Ferienjobs und zahlen Steuern, doch über deren Verwendung dürfen sie nicht einmal mitbestimmen.«
Der Grünen-Abgeordnete Felix Martin erklärte, dass seine Partei und der Koalitionspartner CDU in der Frage des Wahlalters unterschiedlicher Meinung seien und verwies auf den Koalitionsvertrag - wo eine geplante Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre nicht zu finden ist.
Eine Liste mit den Standorten und Trägern aller geförderten Stellen in Hessen für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung soll künftig öffentlich zugänglich sein. Das sieht die Novellierung des entsprechenden Landesgesetzes vor, über die der Landtag in erster Lesung in debattiert hat. Sozialminister Kai Klose (Grüne) kündigte zudem eine Erhöhung der Förderpauschale für die freien Träger und eine Erhöhung der Fallpauschalen an. Insgesamt 11,6 Millionen Euro sollen nach dem Gesetzentwurf ab dem Jahr 2022 für die Finanzierung der Beratungsstellen der Träger zur Verfügung stehen.