Frankfurt/Wiesbaden - Ordner und Kladden haben ausgedient. Bis Mitte des Jahres sollen die Akten für Zivilverfahren bei allen Sozial- und Landgerichten in Hessen elektronisch geführt werden. »Die Einführung der E-Akte in der hessischen Justiz hat erheblich an Fahrt aufgenommen«, teilte das Justizministerium in Wiesbaden mit. Die Justiz-Gewerkschaft sieht die Umstellung positiv, warnt aber vor Überlastung der Mitarbeiter in der Übergangszeit.
Hessen liege unter den Bundesländern bei der Umstellung »im hinteren Mittelfeld«, wie der Landesvorsitzende der Deutschen Justiz-Gewerkschaft Hessen, Erwin Schmidt, sagte. Ein Bundesgesetz schreibt vor, dass die gesamte Justiz in Deutschland ab 2026 mit der E-Akte arbeiten muss. Der Zeitplan für Hessen sieht laut Ministerium »eine vollständige Umsetzung der gesetzlichen Pflichten bis zum 31. Dezember 2025« vor.
Der Abschied vom Papier bringt laut Ministerium viele Vorteile: »Arbeitsabläufe können effektiver gestaltet werden. Das personalaufwendige und kostspielige Ausdrucken entfällt. Die Akte ist für mehrere Personen gleichzeitig verfügbar.« Die Gewerkschaft sieht auch bessere Möglichkeiten für mobiles Arbeiten als weiteren Vorteil.
Die Landgerichte Limburg, Kassel, Hanau, Fulda und Gießen arbeiten laut Ministerium bereits mit der E-Akte. Die Erfahrungen der Kollegen seien überwiegend positiv, sagte Gewerkschafter Schmidt. dpa