Kontakte: Es werden weniger Kontakte zugelassen als bislang möglich. Im öffentlichen Raum dürfen sich dann Angehörige eines Haushaltes nur noch mit einer weiteren Person treffen. Auch Kinder zählen dabei mit. Ausnahmen gibt es für die gemeinsame Kinderbetreuung von bis zu drei Familien oder für die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen. Bislang waren Treffen von Angehörigen aus zwei Haushalten, höchstens jedoch fünf Personen, erlaubt. Kinder bis 14 Jahre wurden dabei nicht berücksichtigt. Regierungschef Volker Bouffier (CDU) appellierte an die Menschen, sich auch zu Hause an diese Kontaktregeln zu halten. Für Wohnungen gelten in Hessen nur dringende Empfehlungen, aber keine Verbote.
Ausgangsbeschränkungen: In Corona-Hotspots mit einer anhaltend hohen Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner mussten die Kommunen bislang schon nächtliche Ausgangsbeschränkungen erlassen. Nun sollen dort auch touristische Tagesausflüge unterbunden werden. Für Menschen, die in einem Corona-Hotspot leben, wird deshalb die Bewegungsfreiheit für Freizeitaktivitäten oder Ausflüge auf einen Radius von 15 Kilometer rund um deren Wohnanschrift beschränkt. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht für den Weg zur Arbeit oder beispielsweise für einen längeren Weg zum Arzt. Als triftiger Grund, die Regel nicht einzuhalten, gilt auch die Teilnahme an einem Gottesdienst oder einer Demonstration. Für nächtliche Ausgangsbeschränkungen gilt: Die Wohnung darf ebenfalls nur mit triftigem Grund verlassen werden. Dazuzählen etwa der Weg zum Arzt oder zur Arbeit und das Gassigehen mit dem Hund.
Schulen und Kitas: Sie bleiben grundsätzlich geöffnet, Eltern sollen ihre Kinder aber nach Möglichkeit zu Hause lassen. Geht das nicht, dürfen die Kinder in den Kindergarten gebracht werden. Auch für Schüler bis einschließlich der sechsten Klassen wird an den Schulen eine Art Notbetreuung mit Präsenzunterricht angeboten, wenn die Eltern arbeiten gehen müssen. Schüler ab Klasse 7 werden ab Montag grundsätzlich aus der Ferne unterrichtet, eine Ausnahme bilden Abschlussklassen. »Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt«, heißt es zudem.
Alten- und Pflegeheime: Die strengen Hygieneregeln gelten weiter. Besucher müssen vor Betreten der Einrichtung einen Corona-Schnelltest absolvieren und dürfen nur bei einem negativen Testergebnis rein.
Alkoholverbot: Im öffentlichen Raum darf generell weiterhin kein Alkohol getrunken werden.
Gastronomie: Die Restaurants dürfen nach wie vor Essen zum Abholen oder Ausliefern anbieten - in den Gaststätten darf aber niemand Platz nehmen.
Einkaufen: Der Einzelhandel bleibt weitgehend geschlossen. Läden, die Dinge des täglichen Bedarfs anbieten wie Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kioske und Tiermärkte können nach wie vor öffnen. Die Ausgabe bestellter Waren in den Geschäften ist zulässig. Wochenmärkte bleiben geöffnet, Flohmärkte sind dagegen weiterhin untersagt.
Dienstleistungsbetriebe: Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie beispielsweise Friseursalons, Kosmetikstudios oder Massagepraxen müssen geschlossen bleiben. Davon ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen. Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie etwa Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen können weiterhin öffnen. Angesichts der Verlängerung des Lockdowns dringt die Wirtschaft auf schnellere Finanzhilfen für Unternehmen. Es drohten »reihenweise Insolvenzen«, wenn die Auszahlung nicht beschleunigt werde, teilte der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) am Mittwoch in Wiesbaden mit.