- Im Verfahren um eine Chat-Gruppe Frankfurter Polizisten mit rechtsextremen Inhalten hat das Landgericht Frankfurt die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen. Die Eröffnung der Hauptverhandlung sei abgelehnt worden, teilte ein Gerichtssprecher gestern mit. Der Sprecher sagte, die Strafkammer habe eine Verbreitung der Inhalte nicht als gegeben angesehen, da es sich um eine geschlossene Chat-Gruppe gehandelt habe. Auch wurde demnach kein hinreichender Tatverdacht wegen Volksverhetzung und anderer Delikte gesehen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, die Anklagebehörde habe Beschwerde erhoben. Damit befasst sich nun die Generalstaatsanwaltschaft. dpa